Wie lang darf ein Überholvorgang dauern? |
Da bringt auch Lichthupe, wildes Gestikulieren und wütendes Drängeln nichts; wenn ein Lkw erstmal zum Überholvorgang angesetzt hat, kann das gut und gerne mal ein paar Minuten dauern. Dieser schleppende Überholvorgang von Lkw wird als „Elefantenrennen“ bezeichnet. Gerade im ohnehin schon dichten Berufsverkehr wird dieses Phänomen auf der Autobahn ziemlich ungern gesehen. Doch solche Lkw-Überholvorgänge sind gesetzlich klar geregelt (§ 5 2 Satz 2 StVO): „Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.“ In einem Gerichtsurteil wurde festgelegt, dass der überholende Lkw mindestens 10 km/h schneller sein muss, als der zu Überholende und, dass der Überholvorgang nicht länger als 45 Sekunden dauern darf.
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