Wer darf auf Bewohnerparkplätzen parken? |
Wie der Name schon verrät, dürfen nur die Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung auf dem Bewohnerparkplatz stehen, die auch einen Bewohnerausweis haben, der sie dazu berechtigt. Meistens gibt es Schilder, die klar und deutlich nur Bewohner mit einer bestimmten Parkausweis-Nummer das Parken auf der jeweiligen Fläche erlauben.
Seit 2001 sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass in Städten mit mehr als eine Million Einwohnern, die Bewohner-Parkzone nicht mehr als 1000 m lang sein darf. So sollen Touristen immer noch Parkplätze in der Innenstadt zur Verfügung gestellt werden, gleichzeitig können Bewohner sicher sein, dass sie einen kurzen Weg vom Haus zum Auto haben. Bildquelle: Pixabay
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