Smartwatch am Steuer: Ist das verboten? |
Im Gegensatz zu Smartphones und Handys sind Smartwatches nach der Straßenverkehrsordnung nicht explizit verboten. In Paragraph 23 der StVO steht lediglich geschrieben, dass Telefonieren während der Fahrt verboten ist, wenn u. a. das Smartphone oder Handy aufgehoben und/oder in der Hand gehalten werden muss. Da eine Smartwatch sich ja bereits fest am Arm des Autofahrers befindet, dürfte sie doch dann legal sein, oder?
Eher nicht, denn das o. g. Gesetz könnte von der Justiz auch auf Smartwatches bezogen werden, da sie – wie ein Handy auch – das Lesen langer Nachrichten ermöglichen. Außerdem sollten Autofahrer stets Paragraph 1 der StVO im Blick behalten; hier steht geschrieben, dass jeder Autofahrer so fahren muss, „dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“. Die Nutzung einer Smartwatch kann ablenken und somit gefährlich sein. Wir raten davon ab.
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