Privatgrundstück - was ist erlaubt? |
Grundsätzlich gilt, dass ein fremdes Grundstück nicht unberechtigt betreten werden darf. Hierzu zählt auch das Befahren einer Einfahrt. Wenn du also nicht in dem zu der Einfahrt gehörenden Haus wohnst oder mit den Bewohnern in Kontakt treten willst, darfst du die Einfahrt nicht befahren.
Rechtlich strenggenommen könnte der Hauseigentümer dich für ein Wendemanöver in seiner Einfahrt gemäß § 903 BGB anzeigen. Ob er vor Gericht Erfolg haben würde, ist eine andere Frage. Darauf ankommen lassen sollte man es jedoch nicht. Bildquelle: Pixabay
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